

Elektronisches Kontaktformular - Zukünftiger Pensionsempfänger
Anmerkungen
- Die Anträge zu Leistungen aus der Pensionsversicherung
- Gewährung einer Pension,
- Baby-Year,
- Nachkauf von Versicherungszeiten,
- Rückerstattung der ausgezahlten Beiträge
- Beitragserstattung laut Artikel 178 (CSS)
müssen zwingend über den Postweg eingereicht werden - siehe unter FORMULAIRES
- Die CNAP erteilt keine Auskunft über die Höhe einer zukünftigen Pension wenn der Versicherte nicht mindestens das 55. Lebensjahr erreicht hat.
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